Hausdurchsuchung – so verhalten Sie sich richtig

Heutzutage kommt es schneller zu einer Hausdurchsuchung, als man es sich vorstellen kann. Die Ermittlungsbehörden nutzen mittlerweile schon den kleinsten Verdacht, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken und diesen schließlich auch durchzusetzen. Auch wenn der Beschluss am Ende rechtswidrig sein kann, sieht man sich im schlimmsten Fall erst einmal diesem Beschluss ausgesetzt und die Ermittlungspersonen stehen bei einem vor der Tür. In dieser Situation ist es wichtig, zu wissen wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält. Hierauf gehen wir im Folgenden näher ein.

Dann kann eine Hausdurchsuchung drohen

Nach § 102 StPO kann eine Durchsuchung und anderer Räume stattfinden, bei der betroffenen Person, die als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtigt ist. Es bedarf bereits also eines gewissen Anfangsverdachts, der auf bestimmte Tatsachen gestützt werden muss. Das bedeutet aber nicht, dass das bereits ausreichen könnte und so direkt eine Hausdurchsuchung stattfinden könne. § 105 StPO regelt nämlich das Verfahren bei einer Durchsuchung. Grundsätzlich darf eine Hausdurchsuchung nur durch den Richter und lediglich in Ausnahmefällen von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei angeordnet werden.

So verhalten Sie sich richtig:

Auch wenn Sie das Gefühl haben, dass die Hausdurchsuchung unrechtmäßig sei, können Sie in den meisten Fällen vorerst nicht wirklich etwas unternehmen. Soweit Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt wird, müssen Sie erst einmal von der Richtigkeit des Beschlusses ausgehen und die Durchsuchung dulden. Wehren Sie sich nun in besonderem Maße gegen die Maßnahme, könnten im schlimmsten Fall weitere Konsequenzen drohen und die Angelegenheit wird nur noch unangenehmer. Damit Sie jedoch am Ende gut durch die Durchsuchung kommen, geben wir Ihnen den einen oder anderen Tipp an die Hand, um das Schlimmste vermeiden zu können:

  • Ruhe bewahren und kooperieren: Bleiben Sie ruhig und heizen Sie die Situation nicht weiter an. Sie sollten die Beamten in die Räumlichkeiten lassen und Sie die Durchsuchung vollziehen lassen. Verhalten Sie sich jedoch passiv – Sie müssen nicht aktiv bei der Maßnahme helfen!
  • Gespräche vermeiden: Oft versuchen die Beamten Sie in kleine Gespräche zu verwickeln. Vermeiden Sie dies unbedingt, denn auch der kleinste Austausch kann im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden.
  • Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses: Es ist Ihr Recht, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen. Lassen Sie sich diesen unbedingt aushändigen und achten Sie auf kleine Formalitäten. Beispielsweise, ob die richtigen Räumlichkeiten aufgeführt worden sind.
  • Schweigen: Auch wenn Sie der Ansicht sein sollten, nichts Verkehrtes getan zu haben, machen Sie von Ihrem Recht gebrauch zu schweigen. Sie müssen nicht an Ihrer Überführung aktiv mitwirken und haben als Beschuldigter immer das Recht zu schweigen. Dieses sollten Sie auch unbedingt nutzen!
  • Daten schützen: Auch wenn die Beamten Druck auf Sie ausüben, verraten Sie unter keinen Umständen Passwörter oder PINs von Computern
  • Nichts unterschreiben: Werden Gegenstände im Rahmen der Durchsuchung beschlagnahmt, werden Sie aufgefordert, zumindest den Beschlagnahmebogen zu unterschreiben. Auch dazu sind Sie nicht verpflichtet – unterschreiben Sie nichts!
  • Anwalt anrufen: Rufen Sie am besten entweder während oder aber unmittelbar nach der Durchsuchung Ihren Anwalt an. Wir bieten Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Beratung und helfen in jeder Situation. Zögern Sie also nicht und kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, um einen Termin zu vereinbaren.

Wie Ihnen ein Anwalt für Strafrecht helfen kann

Haben Sie eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen müssen, sehen Sie sich regelmäßig auch dem Verdacht einer durch Sie begangenen Straftat ausgesetzt. Ihnen wird also ein strafrechtlich relevantes Verhalten ausgeworfen, das so eine hohe Relevanz hat, dass eine Hausdurchsuchung immerhin im ersten Moment aus Sicht der Behörden gerechtfertigt gewesen zu sein scheint. Vor dem Hintergrund des Art. 13 GG ist die Hausdurchsuchung ein scharfes Schwert der Ermittlungsbehörden.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht Bremen hilft Ihnen dabei, die Situation einzuschätzen. Es kommt regelmäßig dazu, dass die Behörden nicht entsprechend der geltenden Gesetzeslage handeln und eine stattgefunden Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist. Hierzu gibt es Möglichkeiten, die den Anwälten zur Verfügung stehen, um diese Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Dadurch kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass es ein Beweisverwertungsverbot gibt und aufgefundene Beweise in einem Strafverfahren gar nicht erst verwendet dürfen. Dies muss jedoch im Einzelfall genauer überprüft werden und kann nicht pauschal festgestellt werden.

Rufen Sie uns gerne an, um einen Termin für ein erstes, kostenloses Einschätzungsgespräch zu vereinbaren. Wir bieten Ihnen:

  • kurzfristige Terminvergabe
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  • kostenlose und realistische Ersteinschätzung Ihres Falles

Fazit

Sehen Sie sich einer Hausdurchsuchung ausgesetzt, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht Bremen wenden und um Hilfe bitten. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann in diesem Strafverfahren viel für Sie erreichen, indem er bestimmte rechtliche Schritte einleitet und für Ihre Rechte kämpft. Sind Sie noch auf der Suche nach einem solchen Anwalt, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir sind beinahe rund um die Uhr und auch an Wochenenden für Sie erreichbar!


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