Der Pflichtverteidiger: So nehmen Sie ihn in Anspruch

Der Pflichtverteidiger: So nehmen Sie ihn in Anspruch

Ein Pflichtverteidiger in Deutschland ist ein Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellt wird, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Anwalt wird vom Gericht bestellt, falls der Beschuldigte sich keinen eigenen Verteidiger leisten kann oder will. Der Staat übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Verteidigung.

Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers

Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn:

  1. Schwere der Straftat: Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.
  2. Komplexität des Falls: Der Fall ist rechtlich oder tatsächlich so kompliziert, dass der Angeklagte ohne Anwalt benachteiligt wäre.
  3. Besondere Situationen: Der Angeklagte ist in Untersuchungshaft, befindet sich in einer psychiatrischen Einrichtung oder es liegt eine andere Form von Freiheitsentzug vor.

Rechte und Pflichten eines Pflichtverteidigers

Ein Pflichtverteidiger hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger. Das bedeutet, er vertritt die Interessen des Beschuldigten umfassend, unabhängig davon, ob er vom Gericht oder vom Mandanten selbst beauftragt wurde. Der Beschuldigte kann einen Pflichtverteidiger ablehnen oder einen anderen Anwalt als Pflichtverteidiger vorschlagen, falls er mit der ersten Wahl des Gerichts nicht einverstanden ist.

Kosten des Pflichtverteidigers

Die Kosten für den Pflichtverteidiger werden zunächst vom Staat getragen. Sollte der Beschuldigte später in der Lage sein, die Kosten zu übernehmen, kann der Staat diese von ihm zurückfordern.

Kann ein Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger werden?

Ja, ein Wahlverteidiger kann auch zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Das bedeutet, dass ein Beschuldigter, der sich zunächst einen Anwalt seiner Wahl genommen hat, diesen unter bestimmten Bedingungen als Pflichtverteidiger vorschlagen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen.

Voraussetzungen dafür, dass ein Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger wird:

  1. Vorliegen der Pflichtverteidigungskriterien: Ein Wahlverteidiger kann nur dann als Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfüllt sind. Dazu zählen Fälle, in denen dem Beschuldigten eine erhebliche Freiheitsstrafe droht, oder der Fall besonders komplex ist.

Vorteile, wenn der Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger wird:

Der Beschuldigte behält den Anwalt seines Vertrauens und muss die Kosten für den Verteidiger zunächst nicht selbst tragen, da diese vom Staat übernommen werden. Sollte der Beschuldigte später jedoch finanziell in der Lage sein, können diese Kosten vom Staat zurückgefordert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Wahlverteidiger unter den richtigen Voraussetzungen auch als Pflichtverteidiger fungieren kann. Dies bietet dem Beschuldigten den Vorteil, den Verteidiger seines Vertrauens zu behalten, auch wenn eine Pflichtverteidigung notwendig wird.

Zusammengefasst lässt sich also feststellen, dass ein Pflichtverteidiger nur in bestimmten Situationen beigeordnet wird. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen. Selbst wenn Sie nicht vorliegen, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung und erzielen für Sie ein optimales Ergebnis, angepasst auf Ihre derzeitige Lage.


Kategorien

Share article

Geschäftszeiten

Montag - Freitag

09:00 - 18:00 Uhr

Adresse:
Jetzt Anrufen!
WhatsApp